Mediennutzungsvereinbarung
Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien im privaten und im schulischen Bereich ist ein Teil unserer zeitgemäßen Lern- und Lebenswelt. Handys und Tablets gehören zum Alltag, viele Anwendungen bereichern sogar den Unterricht. Wir möchten uns nicht den neuen elektronischen Medien nicht verschließen, sondern unsere Schülerinnen und Schülern dabei unterstützen, verantwortungsvoll mit ihnen umzugehen. Neben vielen Chancen, die sich durch die Nutzung digitaler Endgeräte ergeben, birgt sie aber auch Gefahren:
1. Störung des Unterrichts und Ablenkung der Schülerinnen und Schülern
2. Mangelnde soziale Interaktion
3. Verbreitung strafbarer, gewaltverherrlichender, rassistischer, sexualisierter oder jugendgefährdender Inhalte
4. Cybermobbing, also Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellen oder Belästigung von Personen durch Videos, Fotos oder sonstiger persönlichkeitsverletzender Darstellungsformen
Wir haben deshalb in Zusammenarbeit mit Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern klare Regeln für den Umgang mit mobilen Endgeräten formuliert. Für unsere Schule gelten folgende Grundsätze:
1. Digitale Endgeräte dürfen mit in die Schule gebracht werden.
2. In den Pausen dürfen internetfähige, digitale Endgeräte so genutzt werden, dass hierdurch keine Mitschüler:innen und Lehrer:innen gestört werden (z.B. Musikhören mit Headset).
3. Während des Unterrichts dürfen digitale Endgeräte zu unterrichtlichen Zwecken nach Absprache mit dem Lehrer/ der Lehrerin benutzt werden. Den Anweisungen der Lehrkraft ist zu folgen
4. Vor Klassenarbeiten und Klausuren werden alle digitalen Endgeräte eingesammelt / müssen verschlossen im Rucksack aufbewahrt werden Die Benutzung oder das Bereithalten eines solchen Geräts gelten als Täuschungsversuch.
5. Ton‑, Bild- und Videoaufzeichnungen von Personen bedürfen deren ausdrücklicher Erlaubnis und sind nur zu unterrichtlichen Zwecken auf dem Schulgelände erlaubt.
Die Persönlichkeitsrechte müssen zu jeder Zeit bewahrt bleiben.
6. Der Konsum und die Verbreitung von gewaltverherrlichenden, rassistischen, politisch extremen und pornografischen Medien sind ausdrücklich verboten.
Ergänzende Hinweise:
7. Bei Schulveranstaltungen (Projekte, Schul-/Sportfeste, Klassenfahrten, Wandertage, Exkursionen u. ä.) können andere Regeln gelten, die vom Veranstalter oder der Lehrkraft individuell getroffen werden.
8. Es besteht kein Versicherungsschutz bei Beschädigungen oder Diebstahl.
Bei Verstößen gegen diese Grundsätze, insbesondere bei dem Verdacht auf strafbare Handlungen, werden wir konsequent vorgehen:
– Bei Nichtbeachtung der Regeln darf das mobile Endgerät durch die Lehrkraft eingezogen werden; die Rückgabe erfolgt nach der Unterrichtsstunde/Pause.
– Im Wiederholungsfall oder bei besonders unangemessenem Verhalten können die digitalen Endgeräte im Sekretariat abgegeben und dort verschlossen werden. Die Rückgabe erfolgt am Ende des Schultags. Die Eltern werden hierüber verständigt.
– Bei schwerwiegendem Missbrauch (vorbereiteter Täuschungsversuch, Mobbing, unerlaubte Bild- oder Tonaufzeichnungen, etc. oder Verstrickung in illegale Aktivitäten) wird das digitale Endgerät bis zur Klärung des Sachverhaltes eingezogen und nur den Erziehungsberechtigten im persönlichen Gespräch ausgehändigt. Neben einer Ordnungs- und Erziehungsmaßnahme durch die Schule kann ggf. auch eine Strafverfolgung eingeleitet werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir auch die Erziehungsberechtigten, unsere Bemühungen zu unterstützen und ihre Kinder zu einer verantwortungsvollen Nutzung des Handys anzuleiten, zu begleiten und diese ggf. auch zu kontrollieren.
Hilfreiche Links:
www.ins-netz-gehen.info
www.klicksafe.de
www.schau-hin.info
Anregungen, Wünsche und Vorschläge gern per E-Mail an sekretariat.120492@lk.brandenburg.de