Alle Schüler:innen und Lehrer:innen sowie technischen Mitarbeiter:innen brauchen eine Atmosphäre der Toleranz, der gegenseitigen Achtung und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit, um miteinander erfolgreich lernen und arbeiten zu können. Die Einhaltung der Regeln der vorliegenden Hausordnung soll diesem Anliegen dienen und jeden vor Schaden bewahren. Bei der Umsetzung dieser Verhaltensnormen soll der Eigenverantwortung der Schüler:innen in hohem Maße Rechnung getragen werden.
1. Aufenthalt im Schulhaus und auf dem Schulgelände
1.1 Die Schüler:innen betreten nach Ankunft der Busse bzw. mit dem Vorklingeln (07:30 Uhr) das Schulgebäude und verlassen es nach Unterrichtsschluss.
Schüler:innen, die mit dem Bus fahren, können sich bis zur Abfahrtzeit ihrer Busse in den dafür vorgesehenen Räumen der Schule aufhalten.
1.2 Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist den Schüler:innen der Sekundarstufe I nicht gestattet. In Freistunden dürfen die Schüler:innen der Sekundarstufe I das Schulgelände verlassen, wenn das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegt. Für Schüler:innen der Sekundarstufe II gelten diese Einschränkungen nicht. Außerhalb von Unterrichtsveranstaltungen ist das Betreten der Schule nur aus besonderem Grund gestattet. Dabei, wie auch beim Betreten der Freianlagen außerhalb der Unterrichtszeit, besteht von Seiten der Schule kein Versicherungsschutz.
2. Unterricht und Pausen
2.1 Folgende Unterrichtszeiten gelten:
1. Std. 07:40 – 08:25 Uhr
2. Std. 08:30 – 09:15 Uhr
3. Std. 09:35 – 10:20 Uhr
4. Std. 10:30 – 11:15 Uhr
5. Std. 11:25 – 12:10 Uhr
6. Std. 12:15 – 13:00 Uhr
7. Std. 13:05 – 13:50 Uhr
8. Std. 13:55 – 14:40 Uhr
9. Std. 14:45 – 15:30 Uhr
2.2 Falls eine Lehrkraft spätestens zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen ist, wird dies vom:von der Klassensprecher:in / Kurssprecher:in im Sekretariat gemeldet.
2.3 In der großen Pause müssen die Schüler:innen die Klassenräume verlassen und halten sich auf dem Schulhof, in der Cafeteria, im Aufenthaltsraum oder im Foyer der Schule auf.
2.4 Das Mittagessen erfolgt ausschließlich in der Cafeteria.
2.5 Nach Unterrichtsschluss sind die Fenster zu schließen und die Stühle hochzustellen.
2.6 Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeit auszuschalten.
3. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände sind gemeinsames Anliegen aller Schüler:innen, Lehrer:innen und technischen Mitarbeiter:innen.
3.1 Durch bewusstes Verhalten sorgen Lehrer:innen und Schüler:innen für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich.
3.2 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
3.3 Die Bushaltestelle und der Eingangsbereich gelten als Raum mit erhöhter Sicherheitsgefährdung und großer Außenwirkung. Deshalb ist hier besonders auf Sauberkeit und rücksichtsvollen Umgang miteinander zu achten.
3.4 Der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen ist streng untersagt.
3.5 Motorräder und Mopeds dürfen nur mit Parkgenehmigung auf der dafür ausgewiesenen Fläche geparkt werden. Fahrräder sind in den Fahrradständern abzustellen. Das Befahren des Schulgeländes ist nur zum Zweck des Parkens erlaubt. Dabei gilt besondere Vorsicht und Rücksichtnahme.
3.6 Das Werfen von Schneebällen ist untersagt.
3.7 Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist verboten.
3.8 Besucher:innen unserer Schule haben sich im Sekretariat anzumelden.
3.9 Im Brandfall und bei anderen Notfällen gilt der Alarmplan. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
4. Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen in Räumen der Schule oder auf dem Gelände bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung. In jedem Fall muss auch der Hausmeister verständigt werden.
5. Fernbleiben und Beurlaubung
5.1 Bei Fernbleiben durch Krankheit oder einen anderen zwingenden Grund ist die Schule hierüber durch die Eltern spätestens am zweiten Fehltag zu benachrichtigen. Bei Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule umgehend den Grund für das Fernbleiben schriftlich mit. Bei einem längeren Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen. Volljährige Schüler:innen sind für die Einhaltung der genannten Bestimmungen selbst verantwortlich.
5.2 Die Beurlaubung kann nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern oder des:der volljährigen Schüler:in erfolgen. Der Antrag ist rechtzeitig bei der Klassenleitung bzw. dem:der Tutor:in einzureichen.