Alle Schüler/innen und Lehrer/innen sowie technischen Mitarbeiter/innen brauchen eine
Atmosphäre der Toleranz, der gegenseitigen Achtung und der kameradschaftlichen
Zusammenarbeit, um miteinander erfolgreich lernen und arbeiten zu können. Die Einhaltung
der Regeln der vorliegenden Hausordnung soll diesem Anliegen dienen und jeden vor
Schaden bewahren. Bei der Umsetzung dieser Verhaltensnormen soll der
Eigenverantwortung der Schüler/innen in hohem Maße Rechnung getragen werden.
1. Aufenthalt im Schulhaus und auf dem Schulgelände
1.1 Die Schüler/innen betreten nach Ankunft der Busse bzw. mit dem Vorklingeln (7.30 Uhr)
das Schulgebäude und verlassen es nach Unterrichtsschluss.
Fahrschüler können sich bis zur Abfahrtzeit ihrer Busse in den dafür vorgesehenen Räumen
der Schule aufhalten.
1.2 Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist den Schülern/innen der
Sekundarstufe I nicht gestattet. In Freistunden dürfen die Schüler/innen der Sekundarstufe I
das Schulgelände verlassen, wenn das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegt. Für
Schüler/innen der Sekundarstufe II gelten diese Einschränkungen nicht. Außerhalb von
Unterrichtsveranstaltungen ist das Betreten der Schule nur aus besonderem Grund gestattet;
dabei, wie auch beim Betreten der Freianlagen außerhalb der Unterrichtszeit, besteht von
Seiten der Schule kein Versicherungsschutz.
2. Unterricht und Pausen
2.1 Folgende Unterrichtszeiten gelten:
1. Std. 07.40 – 08.25 Uhr
2. Std. 08.30 – 09.15 Uhr
3. Std. 09.35 – 10.20 Uhr
4. Std. 10.30 – 11.15 Uhr
5. Std. 11.25 – 12.10 Uhr
6. Std. 12.15 – 13.00 Uhr
7. Std. 13.05 – 13.50 Uhr
8. Std. 13.55 – 14.40 Uhr
9. Std. 14.45 – 15.30 Uhr
2.2 Falls eine Lehrkraft spätestens zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen
ist, wird dies vom Klassensprecher / Kurssprecher im Sekretariat gemeldet.
2.3 In der großen Pause müssen die Schüler/innen die Klassenräume verlassen und halten
sich auf dem Schulhof, in der Cafeteria, im Schüleraufenthaltsraum oder im Foyer der Schule
auf.
2.4 Das Mittagessen erfolgt ausschließlich in der Cafeteria.
2.5 Nach Unterrichtsschluss sind die Fenster zu schließen und die Stühle hoch zu stellen.
2.6 Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeit auszuschalten.
3. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände sind
gemeinsames Anliegen aller Schüler/innen, Lehrer/innen und technischen Mitarbeiter/innen.
3.1 Durch bewusstes Verhalten sorgen Lehrer/innen und Schüler/innen für Ordnung und
Sauberkeit im gesamten Schulbereich.
3.2 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
3.3 Die Bushaltestelle und der Eingangsbereich gelten als Raum mit erhöhter
Sicherheitsgefährdung und großer Außenwirkung. Deshalb ist hier besonders auf Sauberkeit
und rücksichtsvollen Umgang miteinander zu achten.
3.4 Der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen ist streng untersagt.
3.5 Motorräder und Mopeds dürfen nur mit Parkgenehmigung auf der dafür ausgewiesenen
Fläche geparkt werden. Fahrräder sind in Fahrradständern abzustellen. Das Befahren des
Schulgeländes ist nur zum Zweck des Parkens erlaubt. Dabei gilt besondere Vorsicht und
Rücksichtnahme.
3.6 Das Werfen von Schneebällen ist untersagt.
3.7 Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist verboten.
3.8 Besucher unserer Schule haben sich im Sekretariat anzumelden.
3.9 Im Brandfall und bei anderen Notfällen gilt der Alarmplan. Den Anweisungen der
Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
4. Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen in Räumen der Schule oder auf dem Gelände bedürfen einer
vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung. In jedem Fall muss auch der Hausmeister
verständigt werden.
5. Fernbleiben und Beurlaubung
5. 1 Bei Fernbleiben durch Krankheit oder einen anderen zwingenden Grund ist die Schule
hierüber durch die Eltern spätestens am zweiten Fehltag zu benachrichtigen. Bei
Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule umgehend den Grund für das
Fernbleiben schriftlich mit. Bei einem längeren Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen
eine Zwischenmitteilung vorzulegen. Volljährige Schülerinnen und Schüler sind für die
Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen selbst verantwortlich.
5. 2 Die Beurlaubung kann nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern
oder des volljährigen Schülers erfolgen. Der Antrag ist rechtzeitig bei dem Tutor / der Tutorin