Konzept für das Distanzlernen im Schuljahr 2020/21
2. überarbeitete Version Februar 20/21
Grundsätzlich:
- Das Lernen auf Distanz erfolgt mit der Schulcloud des Landes Brandenburg.
- Es gelten die Unterrichtsvorgaben, d.h., der Unterricht erfolgt auf der Grundlage des Stundenplans und des schulinternen Curriculums, die erste Stunde beginnt also jeweils um 7:40, die neunte Stunde endet um 15:30. Im Distanzunterricht beginnt der Unterricht in dem Konferenztool BigBlueButton im entsprechenden Kurs und wird über den Unterrichtstag hinweg so fortgeführt.
- Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Unterricht in der Schulcloud in gleichem Maße verpflichtet wie im Präsenzunterricht.
- Zur Anwesenheit und Mitarbeit gelten die gleichen Regelungen wie im Präsenzunterricht: Im Falle von Krankheit melden Eltern ihre Kinder morgens telefonisch im Sekretariat krank. Fehlstunden werden im Klassenbuch, bzw. in Webbschule dokumentiert und auf dem Zeugnis ausgewiesen, das gilt auch für unentschuldigte Fehlzeiten in der Schulcloud.
- Technische Probleme mit der Schulcloud werden der Lehrkraft in der Schulcloud angezeigt. Bei anderen technischen Problemen muss der unterrichtenden Lehrkraft dieses Problem per E-Mail mitgeteilt werden.
- Die Klassenleitung kontrolliert die Fehlzeiten wöchentlich und nimmt Kontakt zu den Eltern auf, deren Tochter/Sohn dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist. Bei Schwierigkeiten kann die Schulsozialarbeiterin hinzugezogen werden.
- Eltern ermöglichen ihrer Tochter/ihrem Sohn den Zugang zur Schulcloud und kontrollieren die Arbeit ihrer Tochter/ihres Sohnes.
Kontakt zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern:
- Die Rückmeldung zu gestellten Aufgaben erfolgt über die Schulcloud.
- Der Kontakt findet in jeder im Stundenplan ausgewiesenen Stunde über das Videokonferenztool „BigBlueButton“ statt, die Lehrkräfte stehen in ihren Stunden und nach Vereinbarung für Fragen zur Verfügung.
- Die Lehrkräfte geben Rückmeldung zu gestellten Aufgaben. Die Rückmeldung kann durch eine individuelle Antwort (in der Schulcloud sind Feedback und Bewertung von Aufgaben gut möglich), aber auch durch das Bereitstellen eines Erwartungshorizonts, eines Erklärvideos o.ä. erfolgen, welches den Schülerinnen und Schülern noch einmal die Möglichkeit zur selbständigen Reflexion der eigenen Lösungen gibt. Schülerinnen und Schüler können sich auch gegenseitig Feedback geben.
Leistungsbewertung im Distanzunterricht:
Es gelten die gleichen Grundsätze wie im Präsenzbetrieb, insbesondere aber die
- VV-Leistungsbewertung
- Verordnung zur Ergänzung schulrechtlicher Vorschriften zur Sicherstellung des Bildungs- und Erziehungsauftrags in den schulischen Bildungsgängen bei besonderen Einschränkungen (Bildungsgänge-Einschränkungsverordnung – BiGEV)
- Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung – Sek I-V)
- GOStV
- Es muss im Voraus angekündigt werden, wenn bestimmte Leistungen oder ein Teil davon bewertet werden.
- Die Kriterien für die Bewertung müssen schon vorher transparent sein.
- Die Qualität der Aufgaben kann in erheblichem Maße davon abhängen, welche Form von Unterstützung Schülerinnen und Schüler zuhause haben, bzw. nicht haben, daher muss das möglichst schon bei der Aufgabenstellung berücksichtigt werden (also möglichst wenig kleinschrittig, möglichst viel offen, kreativ und projektorientiert). Spätestens aber bei der Bewertung der Aufgaben muss einfließen, inwieweit Dritte bei der Anfertigung der Aufgaben geholfen haben können.
- Die Leistungsbewertung muss auf der Grundlage der geltenden SchiC sowie auf der im Präsenz- und Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beruhen.
- Die Leistungsbewertung kann am Ende eines Lernprozesses erfolgen, z.B. in Form einer Lernerfolgskontrolle oder einer Klassenarbeit bei der Rückkehr in den Präsenzunterricht, dann muss der Schüler/die Schülerin aber im Unterrichtsverlauf die Möglichkeit gehabt haben, Fragen zu stellen und die Lehrkraft muss während des Lernprozesses ein Feedback zur Lernentwicklung gegeben haben.
- Es kann auch der Verlauf des Lernprozesses bewertet werden, indem z.B. Portfolios, Lerntagebücher bewertet werden oder eine Kriterien geleitete Selbst- bzw. Fremdeinschätzung vorgenommen wird oder kontinuierliches Feedback zum Lernprozess erfolgt.
- Es können mündliche Formate bewertet werden, wie z.B. Referate, Präsentationen, Erklärvideos, Podcasts, etc.
- Bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung geht es darum, dass Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler Aufschluss über den aktuellen Lernstand, die Lernentwicklung und eventuelle Förderbedarfe haben.
Leitlinien für die Bewertung der Mitarbeit in Videokonferenzen:
Hilfen zur Bewertung, bzw. deren Dokumentation:
- Die Anwesenheit wird in jeder Unterrichtsstunde erfasst
- Der Chat kann gespeichert werden um den Verlauf eines Unterrichtsgesprächs nachzuvollziehen.
- Kollaborative Ergebnisse können gespeichert werden.
- Eine Liste für Wortmeldungen kann geführt werden.
- Es können Schülerinnen und Schüler konkret angesprochen werden.
- Wenn ein Schüler nicht reagiert, obwohl er angemeldet ist (Status, Chat, Wortmeldung) muss der Schüler selbst per E-Mail oder über andere Schüler eine Problemmitteilung senden.
Orientierungsrahmen für die Erteilung von Noten im Unterrichtsverlauf (mündliche Mitarbeit)
Sehr gut
- Regelmäßige sinnstiftende Beiträge im Chat, in kollaborativen Medien/Folien
- Pünktlichkeit
- Vollständige Abgabe der Aufgaben
- Eigene vollständige und gegliederte Dokumentation der Unterrichtsinhalte(im Heft/Ordner etc.: vollständige Materialsammlung
Befriedigend
- Teilnahme mit punktuellen Beiträgen
- Beiträge auf Nachfrage oder nur sporadisch
- Überwiegend regelmäßige Abgabe der Aufgaben
- Dokumentation der Unterrichtsinhalte, Materialsammlung, aus der die Unterrichtsinhalte hervorgehen
Mangelhaft
- Unzuverlässige Teilnahme, bzw. unentschuldigtes Fernbleiben ohne die Aufarbeitung der verpassten Unterrichtsinhalte
- Keine Aktion oder Reaktion im Unterricht
- Kaum/keine Abgabe von Aufgaben
- Kaum Dokumentation der Unterrichtsinhalte
Präsenzunterricht:
- Nach den Phasen des digitalen Lernens soll der Präsenzunterricht vorrangig dazu dienen, die Aufgaben und Pläne zu besprechen, Fragen zu klären und vertiefend zu üben.
- Schwerpunkt soll auf Methoden liegen, die im Fernunterricht nicht eingesetzt werden können, z.B. Präsentationen, Diskussionen von Ergebnissen, Kooperative Lernformen (unter Beachtung der Abstandsregeln).
Dokumentation:
- Der Unterricht auf Distanz wird genau wie der Präsenzunterricht im Klassenbuch, bzw. Kursheft dokumentiert. Das Klassenbuch verbleibt im Lehrerzimmer. Die Fehlzeiten in der Oberstufe werden in webbschule dokumentiert.
- Aus der Dokumentation ergeben sich die Teilnahme, bzw. der Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern sowie die krankheitsbedingte Nichtteilnahme am Unterricht.
Gransee, 17.02.20
A. Flaig
Schulleiterin